Leistungen des VCS-Verkehrs-Rechtsschutz
Recht haben und Recht bekommen ist auch heute noch nicht dasselbe!
Versicherte Rechtsschutzfälle
In ganz Europa:
- Schadenersatzrecht
- Strafrecht
- Versicherungsrecht
- Fahrzeug-Mietrecht
- Ausweisentzug & Besteuerung
- Beratungs-Rechtsschutz bis max. Fr. 300.- pro Jahr
In der Schweiz:
- Ausweisentzug und Besteuerung
- Fahrzeug-Vertragsrecht (Kauf, Verkauf, Tausch, Leasing, Gebrauchsleihe, Werk-, Hinterlegungs- und Mietvertrag)
Versicherte Leistungen
Bei versicherten Rechtsfällen berät die Protekta die Versicherten und bezahlt die Kosten bis Fr. 250'000.- pro Schadenfall für:
- Rechtsanwalt und Prozessbeistand
- Gutachten, die vom Anwalt des Versicherten, dem Gericht oder von der Protekta veranlasst worden sind
- Gerichtsgebühren oder andere zu Lasten des Versicherten gehende Verfahrenskosten
- dem Versicherten auferlegte Prozessentschädigungen an die Gegenpartei (auf die dem Versicherten zugesprochenen Prozess- oder Parteientschädigungen hat die Protekta Anspruch)
- das Inkasso der einem Versicherten zukommenden Entschädigung
- Aufwendungen, die im ersten Strafentscheid (Bussenverfügung, Strafbefehl, Strafmandat usw.) aufgeführt sind, sofern sie den Betrag von Fr. 50.- übersteigen und nicht eine rechtskräftige Verurteilung wegen Absicht oder Grobfahrlässigkeit vorliegt
- vorschussweise Strafkautionen bis Fr. 100'000.- zur Vermeidung der Untersuchungshaft
- bis zu einem Honorar von maximal Fr. 300.- pro Jahr die Kosten für eine juristische Konsultation bei einem Anwalt oder Notar im Zusammenhang mit der Gewährung von aussergerichtlichem Rechtsschutz in personen-, familien- oder erbrechtlichen Angelegenheiten
Versicherte Personen & Eigenschaften
Der Versicherungsschutz gilt für:
- das VCS-Mitglied sowie alle mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen sowie Lehrlinge und Studenten, die als Wochenendaufenthalter regelmässig in seinen Haushalt zurückkehren und die Schriften in der Wohngemeinde des VCS-Mitgliedes deponiert haben, in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Halter und Lenker irgendeines Fahrzeuges oder auch Anhängers (wenn besonders vereinbart auch von Wasser- und Luftfahrzeugen, für die ein Führerausweis notwendig ist)
- die Lenker, die berechtigt sind, ein auf den Namen eines Versicherten zugelassenes Fahrzeug zu benützen
- die Mitfahrer eines Fahrzeuges, welches von einem Versicherten gelenkt wird
Versicherte Fahrzeuge
Der Versicherungsschutz gilt für Rechtsfälle im Zusammenhang mit Strassenfahrzeugen (Autos, Motorräder, Scooter, Elektromobile, Mofas, Velos und Inline-Skates). Der Versicherungsschutz gilt auch für Fussgänger oder Passagiere eines öffentlichen oder privaten Transportmittels.
Beginn, Ende und Dauer der Versicherung
Der Versicherungsschutz gilt frühestens ab Folgetag nach Eingang der Anmeldung und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres. Durch Bezahlung einer weiteren Jahresprämie vor Ablauf der Versicherung verlängert sich diese jeweils um ein weiteres Jahr.
Örtlicher Geltungsbereich
Europa
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den VCS-Verkehrs-Rechtsschutz sind rechtlich massgebend und können hier heruntergeladen werden.
