Zahlreiche Möglichkeiten stehen dem Kanton und den Gemeinden zur Verfügung: Reduktion des motorisierten Individualverkehrs (MIV), Temporeduktionen, lärmmindernde und lärmschluckende Fahrbahnbeläge.
Doch allzu oft stiehlt sich der Kanton aus der Verantwortung. Mit einem juristischen Kniff, den Erleichterungen, werden Massnahmen zur Lärmsanierung von Strassen als unverhältnismässig bezeichnet. Damit bleibt alles beim Alten, zumindest für die lärmgeplagten AnwohnerInnen. Für den Kanton ist die Strasse damit saniert.
Der VCS beider Basel fordert, dass der Kanton Baselland seine Lärmschutzsanierungspflicht zeitnah erfüllt. Denn Strassenlärm macht nachweislich krank. Eine Lärmexposition über längere Zeit kann zu kardiovaskulären Erkrankungen wie Bluthochdruck oder erhöhtem Risiko für Herzinfarkte führen.
Besonders schädlich ist Lärm zudem für die Konzentrations-, Lern- und Leistungsfähigkeit, gerade auch bei Kindern und Jugendlichen. Die lärmbedingten Gesundheitskosten sind enorm. Gleichzeitig stehen die Krankenkassenprämien weit oben auf dem Sorgenbarometer. Die volkswirtschaftlichen Kosten des Verkehrslärms (Gesundheitskosten, Wertverlust der lärmexponierten Immobilien) schätzt der Bund auf jährlich CHF 1,9 Milliarden. Davon entfallen CHF 1,55 Milliarden auf den Strassenlärm.
Jan Kirchmayr, Landrat SP und im Vorstand des VCS beider Basel, hat dazu schon zwei Interpellationen im Landrat eingereicht. Gemäss den Antworten des Regierungsrats sind weiterhin 22 000 Menschen übermässig viel Lärm ausgesetzt. Auch wurden angeblich 163 km Strasse lärmsaniert, wohl meist mit Erleichterungen, also ohne irgendwelche Massnahmen. Temporeduktionen auf Tempo 30 als effiziente Massnahme an der Quelle wurden nie angewendet.
Der Kanton Baselland saniert weiterhin Strassen auf dem Papier. Der VCS beider Basel ruft die Verantwortlichen dazu auf, die tatsächliche Lärmbelastung mit konsequenten und wirksamen Massnahmen zu mindern.
— VCS beider Basel