Begegnungszonen
Tiefe Geschwindigkeit, Vortritt für Fussgänger:innen und trotzdem befahrbar: Die Begegnungszone ist ideal für Strassen im Quartier, Dorf, vor dem Bahnhof und im Zentrum.
Begegnungszonen sind eine Strassenkategorie zwischen Fussgängerzonen und (verkehrsberuhigten) Strassen. Zwar haben Fussgänger:innen Vortritt vor Fahrzeugen, gleichzeitig bleibt die Strasse oder der Platz befahrbar.
Was ist eine Begegnungszone?
Eine Begegnungszone ist, wie eine Tempo-30-Zone, eine Strasse mit bestimmten Verkehrsregeln und Vorgaben für die Gestaltung. Begegnungszonen können auf siedlungsorientierten Strassen eingerichtet werden und sind besonders geeignet für bereits eher ruhige Quartierstrassen.
Welche Regeln gelten in der Begegnungszone?
- Fussgänger:innen und Personen auf «Fahrzeugähnlichen Geräten» haben Vortritt vor dem rollenden Verkehr.
- Fussgänger:innen dürfen Fahrzeuge nicht unnötig behindert.
- Fahrzeuge dürfen nur auf dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden.
Wie kann ich eine Begegnungszone in meiner Strasse beantragen?
Das ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Grundsätzlich kann die Gemeinde über die Einführung einer Begegnungszone entscheiden.
In Basel müssen interessierte Anwohner:innen Unterschriften ihrer Nachbar:innen zusammengetragen und dann bei der Dienstelle Städtebau & Architektur beim Bau- und Verkehrsdepartement des Kanton Basel-Stadt einreichen.
Wir unterstützen Interessierte gerne, wenn sie eine Begegnungszone in ihrer Strasse beantragen möchte. Melden Sie sich bei uns!
Veranstaltungen
Begegnungszonen in Basel-Stadt
öffentlicher Anlass des VCS beider Basel im Matthäus-Quartier
Mittwoch, 21. August 2024, 18:00 Uhr, GGG Stadtbibliothek Bläsi, Bläsiring 85, Basel
Unterstützung für Anträge für Begegnungszonen
Wir unterstützen gerne Interessierte beim Antrag für eine Begegnungszone in ihrer Strasse. Melden Sie sich bei uns!