Bis zum Zebra und nicht weiter

Am 1. November 2009 lancierten wir den Animations-Kinospot „Bis zum Zebra und nicht weiter“. Damit erinnern wir die Autolenkenden auf kecke und unmissverständliche Weise an die Anhaltepflicht am Zebrastreifen. Bei den allermeisten Unfällen auf Zebrastreifen trifft die FussgängerInnen keine Schuld. Hauptgrund ist die Unachtsamkeit der AutofahrerInnen.

Das Nichtanhalten am Fussgängerstreifen ist in der Schweiz und auch in der Region Basel nach wie vor die Regel – und damit ist auch das Risiko, als FussgängerIn auf einem Zebrastreifen an- oder überfahren zu werden, unhaltbar hoch. Das Strassengesetz schreibt ganz klar vor, dass die Lenkerin oder der Lenker dem Fussgänger am Streifen den Vortritt gewähren muss. AutolenkerInnen dürfen nur so schnell fahren, dass sie vor einem Fussgängerstreifen jederzeit anhalten können. Wer diese gesetzlich verordnete Anhaltebereitschaft konsequent befolgt, übersieht keine FussgängerInnen.

Mit einem witzig rasanten Kinospot begehen wir seit dem 1. November 2009 neue Wege. Der Autofahrer und die Autofahrerin wird direkt in die Pflicht genommen: Bis zum Zebra und nicht weiter.

Kinospot Zebra
Der animierte Kinospot zeigt einen quer durch die Steppe rasenden Jeep. Unerwartet trifft er auf ein(en) Zebra(streifen), das ihm cool und unmissverständlich, klar macht, dass hier angehalten werden muss. Der Kinospot spricht die Autofahrenden direkt an und nimmt sie in die Anhaltepflicht.

Der 10-Sekunden-Film lief während 4 Monaten in je einem Kino in Basel und in Liestal und ist auch auf YouTube anzuschauen:

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