Mit dem Pendlerfonds sollen «Massnahmen zugunsten eines umweltverträglichen Pendlerverkehrs mitfinanziert werden». Mit der bedingungslosen Finanzierung von Autoparkplätzen wird dies allerdings nicht umgesetzt. Aktuell fehlt eine klare Strategie zur Verwendung dieser Gelder. Diese muss dringend am neuen Umweltschutzgesetz ausgerichtet sein.
Am Montag hat der Regierungsrat die Finanzierung von fünfzehn unterirdischen Autoparkplätzen im Westfeld bekannt gegeben. Bei dieser Finanzierung ist mehr als fraglich, ob und wie sie umweltfreundlichen Verkehr fördern wird. Sicher ist, dass eine weiterführende Strategie für die Gelder des Pendlerfonds fehlt.
Statt teure (CHF 10 000,- pro Stück) Parkplätze zu erstellen, sollte zunächst autofreies Wohnen, umweltfreundlicher Verkehr und umweltfreundliches Verhalten gefördert werden. Damit wird die Notwendigkeit von vielen Autoparkplätzen wegfallen. In einem zweiten Schritt können nachfragebasiert Autoparkplätze finanziert werden, falls diese Zusatznutzen bringen und als eigentliche Mobilitätsplattformen fürs Quartier dienen. In einem dritten Schritt kann innovative Mobilität gefördert werden. Dazu gehören zum Beispiel geteilte Fahrzeuge und Cargo-Velos.
Ein Stück weit umweltverträglicher ist der motorisierte Pendlerverkehr nur, wenn er nicht in die Städte und angrenzende Agglogemeinden hineingeführt wird, sondern spätestens an der Peripherie in Parkfeldern endet und dort konsequent auf den öffentlichen Verkehr umgestiegen wird.
Quartierparkings nur mit Kompensation und als Plattform
Mit Quartierparkings können Parkplätze, die aktuell auf der Oberfläche existieren, unter den Boden verlagert werden. Doch dies ist nur sinnvoll, wenn Quartierparkings unterirdisch sind und an der Oberfläche Parkplätze 1:1 kompensiert werden.
Ausserdem sollen statt einfacher Einstellhallen Quartier-Mobilitätsplattformen gebaut werden mit geteilten Fahrzeuge, Lastenvelos und E-Ladeinfrastruktur — vielleicht sogar mit Duschen und Schliessfächern für Velo-PendlerInnen.
Appell an UVEK: Strategie für Fonds
Der VCS beider Basel appelliert an die Mitglieder der Verkehrskommission (UVEK) des Grossen Rates, die Unterstützungsbeiträge des Kantons für Quartierparkings an Bedingungen zu knüpfen. Das Beispiel der Hardstrasse zeigt, wie für mehr Sicherheit und Lebensqualität Autoparkplätze aufgehoben werden können, ohne eine Parkplatzknappheit zu verursachen. Daher müssen staatlich finanzierte Autoparkplätze auf Privatgrund auch zwingend auf Allmend kompensiert werden.
Am 9. Februar 2020 hat sich eine Mehrheit der BaslerInnen dafür ausgesprochen, dass umweltfreundlicher Verkehr den Vorzug erhält. Im Sinne von § 13 Abs. 1 sind damit explizit «flächeneffiziente, emissionsarme, klima- und ressourcenschonende» Verkehrsmittel gemeint. Diesen gesetzlichen Vorgaben gilt es nun nachzukommen.
— VCS beider Basel