Autoarmes Bauen hat es im Kanton Baselland besonders schwer: Weil bei Bauten eine bestimmte Anzahl Mindestparkplätze ausgewiesen werden muss, waren autoarmen oder -freien Siedlungen bisher hohe Hürden gesetzt. Per 1. Februar 2023 trat nun ein geänderte Raumplanungs- und Baugesetz in Kraft. Neu können die Gemeinden ein eigenes Parkplatzreglement erstellen und darin die kantonalen Bestimmungen zu den Pflichtparkplätzen lockern oder ganz aufheben.
Dies ist ein längst fälliger Schritt. Die Bekämpfung des Klimawandels und die dafür nötige Reduktion der CO2-Emissionen erfordert eine rasche Reduktion des motorisierten Individualverkehrs. Die Verlagerung vom Autoverkehr auf umweltfreundliche Verkehrsformen ist jedoch nur möglich, wenn auch entsprechend gebaut werden darf. Gleichzeitig entspricht die Reduktion der Pflichtparkplätze auch einem Bedürfnis der Immobilienbranche, die dadurch flexibler planen kann.
Die kommunalen Parkplatzreglemente sind optional: Wenn eine Gemeinde keines einführt, gelten weiterhin die kantonalen Richtlinien. Damit autoarmes Bauen rasch erleichtert wird, haben wir uns mit vier Einwohnerrät:innen zusammengetan. Sie werden in ihren jeweiligen Gemeinden Vorstösse für ein Parkplatzreglement einreichen. Für Gemeinden mit Gemeindeversammlung stellen wir einen Musterantrag zur Verfügung, den Interessierte gerne benutzen können.
— VCS beider Basel