Verordnungspaket Umwelt

Stellungnahme zur Verordnung über die Erhebung von Tonnenkilometerdaten aus Flugstrecken

Laut dem Bundesrat sollen nach Schweizer Recht durchgeführte Abflüge ab dem Flughafen Basel-Mülhausen neu dem europäischen Emissionshandelssystem statt wie bis anhin dem schweizerischen unterstellt werden. Der VCS beider Basel lehnt dies aus dringenden klimapolitischen Gründen ab. Luftfahrzeugbetreiber, die ab Basel-Mülhausen Flüge nach Schweizer Recht anbieten, dürfen nicht nur die Vorteile der Schweizer Gesetzgebung geniessen, sondern müssen auch die entsprechenden Pflichten bzw. Lasten tragen, wie es auch für die Flüge ab Zürich oder Genf der Fall ist, nämlich u.a. in Form der Teilnahme am Emissionshandelsystem der Schweiz.


Hohe Wirksamkeit von preislichen Klimaschutzinstrumenten
Da es sich bei den Flügen ab Basel-Mülhausen häufig um Flüge im Billigpreis-Segment handelt, sind bei diesen Flügen preisliche Klimaschutzinstrumente überdurchschnittlich wirksam (Verzicht auf Flug, Zug statt Flug, etc.) und damit besonders CO2-reduzierend. Ausgerechnet diese überdurchschnittlich preissensible Kundschaft und die Billigpreise von der Schweizer Klimapolitik auszunehmen (und dem Emissionshandelssystem der EU statt der Schweiz zu unterstellen) ist inakzeptabel. Würde die nach Schweizer Recht durchgeführten Flüge ab Basel-Mülhausen dem europäischen Emissionshandelssystem zugeordnet, beraubt sich die Schweizer Klimapolitik der Möglichkeit, auf allfällige Veränderungen des Marktanteils zwischen den Flughäfen Zürich oder Genf einerseits und dem Flughafen Basel-Mülhausen andererseits im Rahmen des Instrumentes Emissionshandel reagieren zu können.

Bevorzugung gegenüber anderen Flughäfen
Bleiben die nach Schweizer Recht durchgeführten Flüge ab Basel-Mülhausen im Schweizer Emissionshandelssystem, so beeinflussen diese die Anzahl der Emissionszertifikate (cap) für die Gesamtheit der Schweizer Flüge ins europäische Ausland, die die Schweiz zu Beginn jeder Handelsperiode des Emissionshandelssystems festlegt. Der Vorschlag des Bundesrates bedeutet deshalb eine offensichtliche potentielle Bevorzugung der Flüge ab Basel-Müllhausen gegenüber den Flügen ab Zürich und Genf, für die es keine klimapolitische Rechtfertigung gibt.

Bevorteilung des Flugverkehrs gegenüber anderen Verkehrsformen
Eine preisliche Bevorzugung von Flügen ab Basel-Mülhausen fördert den Flugverkehr in der Region zusätzlich gegenüber umweltverträglicheren Reiseformen (v.a. Zug statt Flug). Das ist klimapolitisch unsinnig und inakzeptabel. Es provoziert auch eine Verlagerung von Flugverkehr von den Flughäfen Genf und Zürich nach Basel-Mülhausen, da erstere beiden Flughäfen ihre Kapazitätsgrenze erreicht haben und Basel-Mülhausen als deren ‹Überlaufventil› dienen könnte. In die gleiche Richtung gehen die Bestrebungen, den Flughafen Basel-Mülhausen ans Schienennetz anzubinden und so aus der Region Zürich und allenfalls Genf einfacher erreichbar zu machen. Mehrverkehr für die Region Basel lehnen wir auch und gerade im Luftverkehr vehement ab.

Zur vollständigen Vernehmlassungsantwort

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