Lockerung der Parkplatz-Pflicht in Basel-Land

Immer mehr Menschen leben autofrei in der Region Basel. Zahlreiche Wohnbauprojekte sind geplant, im Bau oder schon fertig, die wenige oder keine Parkplätze bieten. Damit können Kosten gespart und Mieten vergünstigt werden. Doch noch steht im Bau- und Raumplanungsgesetz (bzw. in der Verodnung dazu), dass pro Wohnung 1,3 Autoparkplätze erstellt werden müssen.

In den Städten und in gut an den öffentlichen Verkehr angebundenen Agglomerationen befreien sich die BewohnerInnen zunehmend vom Auto. Bis zu 50% der städtischen Haushalte haben kein Auto. Das ist inzwischen auch bei den Investoren angekommen. Sie bleiben auf überflüssigen, teuren Parkplätzen sitzen, was die Mieten unnötig verteuert. Verschiedene Kantone und Städte haben reagiert und ermöglichen in ihren Planungs- und Baugesetzen den autofreien und autoreduzierten Wohnungsbau. Der Kanton Basel-Landschaft hat diese Entwicklung bisher verschlafen.

Zäher Vorschlag

Die überwiesene Motion Stokar beauftragte den Regierungsrat, ebenfalls eine entsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderung zu unterbreiten. Der Entwurf der Regierung nimmt das Anliegen auf, setzt es aber äusserst zurückhaltend und mit restriktiven sowie teilweise unsinnigen Rahmenbedingungen um. So sollen nur Wohnbauten im Rahmen einer Quartierplanung autofrei oder -arm realisiert werden können. Reduktionen dürfen nicht gegen «übergeordnete Interessen» verstossen, die nirgendwo genauer definiert sind. Schliesslich müssen Reserveflächen für die reduzierten Parkplätze nachgewiesen sein, was eine verdichtete Bauweise ja gerade verunmöglicht.

Parkplatzreduktion soll allen Interessierten zugänglich sein

Autofreies und -reduziertes Wohnen trägt zur Entlastung der Strasseninfrastruktur und zur Vermeidung von Luftschadstoffen und Lärm bei. Diese Nutzung ist also im öffentlichen Interesse. Welche «übergeordnete Interessen» könnten höher gewichtet werden? Wer autofrei oder -arm bauen will, soll das grundsätzlich bei allen Neu- und Umbauten tun können. Er soll sich einzig zu dieser Nutzung verpflichten müssen (Quartierplan-Reglement, Bauauflage, Grundbucheintrag, Mietvertrag). In einem Mobilitätskonzept soll die Bauherrschaft aufzeigen, dass die Anbindung an den öffentlichen Verkehr gut ist und wie die Mobilitätsbedürfnisse der BewohnerInnen erfüllt werden. Wichtig ist die Bereitstellung genügender Flächen für Veloabstellplätze (auch Cargobikes, Anhänger) und allfälliger Carsharing- und Taxi-Parkplätze. Was in anderen Kantonen Erfolg hat, wird auch im Baselbiet gut.

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